Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vereinbarung

1.1       Ein Vertrag zwischen dem Klostergut Paradies und dem Veranstalter über die verbindliche Miete von Räumlichkeiten, Verpflegung, Vermittlung von Dienstleistungen Dritter oder die Beanspruchung von anderweitigen Dienstleistungen durch das Klostergut Paradies oder von ihm eingesetzte Dritte (einzeln oder gesamthaft der „Auftrag“), kommt erst mit der rechtsgültigen Unterzeichnung einer schriftlichen Auftrags-bestätigung (samt allen eventuellen Anhängen) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter zustande. Die Auftragsbestätigung muss zwecks Gültigkeit des Auftrags an das Klostergut Paradies retourniert werden. Eventuell kann zwischen dem Klostergut Paradies und dem Veranstalter auch vereinbart werden, dass das Zurücksenden der Auftragsbestätigung per E-Mail erfolgen kann.

1.2       Nach erfolgter Auftragsbestätigung kann vom Veranstalter eine Anzahlung eingefordert werden. Diese verbleibt auf jeden Fall beim Klostergut Paradies und bildet ein Reuegeld im Sinne von Art. 158 Abs. 3 OR. Für die Fristen gelten die Bestimmungen von Ziffer 6 hernach. Wird die Anzahlung nicht innert der im Auftrag vereinbarten Frist einbezahlt, fällt der Auftrag dahin.

1.3       Optionsdaten sind für alle Parteien verbindlich. Nach Ablauf der vereinbarten Reservationsfrist können die reservierten Räumlichkeiten anderweitig vergeben werden.

1.4       Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die in der Auftragsbestätigung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.

1.5       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Auftrages. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Klosterguts Paradies gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall als angenommen.

2. Leistungen und Preise

2.1       Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MwSt. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuergesetzgebung.

2.2       Ein Abzug für vereinbarte, aber nicht bezogene Leistungen, ist ausgeschlossen.

2.3       Im Menüpreis ist generell kein Nachservice vorgesehen. Bei gewünschtem Nachservice wird je nach Aufwand ein Zuschlag berechnet.

2.4       Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Drittlieferanten wie z.B. Caterer sind über das Klostergut Paradies zu buchen. Für Veranstalter, die Ihren eigenen Wein oder Spirituosen mitbringen möchten, wird ein Zapfengeld erhoben.

2.5       Bei Leistungen, welche nicht über das Klostergut Paradies verrechnet werden, für dieses aber Aufwand generiert (z.B. Hochzeitstorte, Technik o.ä.), wird ein Servicegeld erhoben.

3. Miete und Verlängerung

3.1       Die Miete des Klosterguts Paradies für Veranstaltungen am Abend und am Wochenende ist grundsätzlich erst ab 40 Personen möglich.

3.2       Die aktuellen Mietpreise sind der Preisübersicht zu entnehmen.

3.3       Eine Verlängerung über Mitternacht hinaus ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Klostergut Paradies möglich. Die Kosten für die Verlängerungen nach Mitternacht pro angebrochene Stunde können der Preis-übersicht entnommen werden.

4. Änderung der Teilnehmerzahl

4.1        Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist dem Klostergut Paradies spätestens 24 Stunden vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, mitzuteilen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ändert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 30%, kann dies eine Anpassung des Auftrages mit einer nicht linearen Änderung der Kosten zur Folge haben.

4.2       Dem Veranstalter wird die effektive, mindestens jedoch die bis spätestens 24 Stunden vor dem Anlass bekanntgegebene Teilnehmerzahl, in Rechnung gestellt.

5. Geringfügige Änderungen

Das Klostergut Paradies behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z.B. aufgrund der Knappheit von Waren oder massiv erhöhten Preisen für gewisse Waren oder Dienstleistungen, welche nicht durch das Klostergut Paradies verschuldet sind, seine Dienstleistungen, nach Absprache mit dem Veranstalter, geringfügig zu ändern. Das Klostergut Paradies verpflichtet sich zu einer möglichst gleichwertigen Erfüllung des Auftrags.

6. Annullierung des Auftrags durch den Veranstalter

6.1       Bei Annullierung einer Veranstaltung durch den Veranstalter -ohne Verschulden des Klosterguts Paradies - nach erfolgter Auftragserteilung, verbleibt die Anzahlung gemäss Ziffer 1.2 als Reuegeld beim Klostergut Paradies. Wird keine Anzahlung vereinbart ist das Klostergut Paradies befugt, die internen Kosten seit Vereinbarung des Auftrages in Rechnung zu stellen.

6.2       Annullierungen des Auftrags müssen schriftlich erfolgen. Die Kostenfolge ist wie folgt:

a)         bis 60 Tage vor dem Anlass werden nebst einem allfälligen Reuegeld oder den internen Kosten gemäss Ziffer 6.1 lediglich diejenigen Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt, welche aufgrund von Vorreservationen bei Dritten anfallen.

b)         bis 30 Tage vor dem Anlass werden 25 % der gebuchten Leistungen des Klosterguts Paradies und sämtliche Kosten Dritter in Rechnung gestellt.

c)          bis 10 Tage vor dem Anlass werden 80 % der gebuchten Leistungen des Klosterguts Paradies und sämtliche Kosten Dritter in Rechnung gestellt.

d)         bei später erfolgender Annullierung werden dem Kunden 100 % der gebuchten Leistungen und sämtliche Kosten Dritter in Rechnung gestellt.

7. Rechnungsstellung und Bezahlung

7.1       Nach Durchführung des Anlasses erhält der Veranstalter vom Klostergut Paradies eine detaillierte Rechnung, inklusive die auf Wunsch des Veranstalters zusätzlich erbrachten Leistungen.

7.2       Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Der Veranstalter kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Für Zahlungserinnerungen kann eine Umtriebs Entschädigung verlangt werden.

8. Vertragsauflösung

8.1       Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen, die das Klostergut Paradies nicht zu vertreten hat, vollumfänglich oder grösstenteils nicht erfüllt werden, so erlischt der Auftrag im Sinne von Art. 119 OR ohne jegliche Schadenersatzfolgen für die Parteien. Eine allfällige Anzahlung wird vollumfänglich erstattet.

8.2       Das Klostergut Paradies behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Veranstalter seinen sich aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachkommt. Dasselbe gilt, falls der Veranstalter einen Anlass durchführt oder durchführen möchte, welcher nicht dem im Auftrag vereinbarten Zweck entspricht.

8.3       Im Falle des Rücktritts durch das Klostergut Paradies gelten die Kostenfolgen gemäss Ziffer 6.

9. Teilungültigkeit

Falls eine Bestimmung der Vereinbarung einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Tätigkeit des Klosterguts Paradies ergeben, ist Schaffhausen